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Eterie [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, Mitte des 7. Jh.] - Die Erste

Um 666 gründete der fränkische Hausmeier Ebroin in Soissons ein Frauenkloster. Wirtschaftlich stattete er seine Gründung reich aus. Um sicher zu gehen, dass die neu gegründete Gemeinschaft auch den strengen religiösen Regeln richtig folgen konnte, berief der Bischof von Soissons Eterie als erste Äbtissin von Notre-Dame. Bevor Eterie in das neu gegründete Kloster übersiedelte, war sie Nonne in Jouarre. Jouarre, ca. 65 km nördlich von Soissons gelegen, wurde um 630 unter dem Einfluss des Hl. Columban gegründet, und war das klösterliche Vorbild, an dem sich lokale Klostergründungen orientierten. Wie über die anderen frühen Äbtissinnen von Notre-Dame sind keine Details aus dem Abbatiat Eteries bekannt.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Heiliger Columban. Der Holzschnitt wird in Hartmann Schedels Liber Chronicarum (oder Nürnberger Chronik), das 1493 in lateinischer und deutscher Sprache erschien, wiederholt als Buchillustration verwendet. Siehe die lateinische Ausgabe, folio 146r.
Holzschnitt des Heiligen Columban aus der Nürnberger Chronik von 1493.
Das Kloster Jouarre Kirche
Die Abteikirche von Jouarre.

Giselle [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, c. 780- c.810] - Des Kaisers Schwester

Rekonstruktionszeichnung des Dormitoriums der Abtei Chelles im 13. Jahrhundert.

Giselle war die Tochter Pippins und die Schwester Karl des Grossen. Sie soll bereits in sehr jungen Jahren nach Notre-Dame gekommen sein, wo sie eine umfassende Ausbildung erhielt. Um das Jahr 780 wurde sie Äbtissin und um das Jahr 800 übergab Karl der Grosse ihr wohl auch die bei Paris gelegene Abtei Chelles zur Verwaltung. Sie starb im Jahr 810.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Richilde [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 865- c. 880] - Äbtissin aus königlichem Hause

Wie bei allen frühmittelalterlichen Äbtissinnen wissen wir wenig Gesichertes über Richilde oder ihre Amtszeit. Über Richildes Herkunft gibt es verschiedene Theorien. So soll sie entweder eine Tochter Karl des Grossen, die zweite Ehefrau Karl des Kahlen oder gar eine unbekannte Tochter Ludwig des Frommen gewesen sein. Wie es auch immer gewesen sein mag, man wird annehmen dürfen, dass Richilde, wie auch die anderen frühen Äbtissinnen, königlicher Abstammung war. In ihre Regierungszeit fallen die Kriege Karl des Kahlen in der Region, die sich zwischenzeitlich negativ auf die Einnahmen der Abtei ausgewirkt haben dürften. Aber auch die Gründung des Kanonikerstifts St. Pierre, das der Abtei unterstand und für die Seelsorge der dortigen Nonnen zuständig war, fällt in Richildes Regierungszeit.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Darstellung der Reginlinde

Abbildung von Herzogin Reginlinde in der Pfarrkirche St. Peter und Paul beim Zürichsee. © Wikimedia commons.

Reginlinde - Die Herzogin [Fraumünster, Äbtissin 929-958]

Reginlinde war Herzogin von Schwaben und Mitglied des Hofstaates von Otto I.. Ab 929 war sie Äbtissin des Fraumünsters in Zürich sowie des Klosters Säckingen. Herzogin Reginlinde war zudem die wesentliche Stifterin des Klosters Einsiedeln. Ihre Tochter Bertha heiratete den König von Burgund; ihre Enkelin Adelheid stieg an der Seite Otto I. zur Kaiserin auf.
 
Die einflussreiche Herzogin war Mutter, Grossmutter und Schwiegermutter der Mächtigen des 10. Jahrhunderts. An der Seite der reichen und angesehenen Karolingerin konnten die ihr angeheirateten Regionalfürsten zu Herzögen aufsteigen.
JR

Weiterführende Literatur:

Röthlisberger, J., Reginlinde. Herzogin von Schwaben. Äbtissin des Fraumünsters. Stifterin von Einsiedeln. 885-958.

Pétronille de Chemillé -  Die Erbauerin [Fontevraud, Äbtissin 1115-1149]

1115 ernannte Fontevrauds Gründer, der Wanderprediger Robert von Arbrissel (†1116), Pétronille de Chemillé (†1149) zur ersten Äbtissin. Pétronille entstammte dem westfranzösischen Adel und war eine begnadete Politikerin, die ihre verwandtschaftlichen Kontakte zum Wohle der jungen Institution zu nutzen wusste. So spendete z.B. ihr Onkel das Land, auf dem die spätere Abtei entstand. Bereits zu Lebzeiten des Ordensgründers, der sich wenig für die Alltagsgeschäfte der Klosterverwaltung interessierte, sammelte Pétronille als Priorin wichtige Verwaltungserfahrung.

Nach dem Tod des Robert von Arbrissel war es ihre umsichtige Leitung der Abtei und des werdenden Ordens, die aus einer charismatischen Gemeinschaft eine reiche Institution werden liess, welche fast sieben Jahrhunderte überdauern sollte. Zahlreiche Urkunden aus der ersten Hälfte des 12. Jh. geben Aufschluss über Pétronilles Aktivitäten, vor allem in Westfrankreich, wo sie den Besitz des Ordens konsolidierte und auch Konflikte mit einflussreichen Bischöfen und Adeligen nicht scheute. Meistens ging Pétronille dabei als Siegerin hervor. So z.B. aus einem Streit mit dem Bischof von Angers über Brückenzölle, während dem sie sogar die zeitweilige Absetzung des Bischofs durch den Papst erreichte.

AM

Weiterführende Literatur:

Bienvenu, J.-M., “Le conflit entre Ulger, évêque d’Angers, et Pétronille de Chemillé, abbesse de Fontevrault.” Revue Mabillon LVIII (1972).

Müller, A., From the Cloister to the State. Fontevraud and the Making of Bourbon-France (1642-1100), London: Routledge 2021.

Marsilie [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1162- 4.3.1178] - Die Wirtschafterin

Aus den Quellen tritt uns Marsilie als eine der ersten nachweislich begabten Wirtschafterinnen und Politikerinnen entgegen. 1163 setzt sich die neue Äbtissin gegen den Bischof von Soissons durch, der für den Mord an einem Leibeigenen der Abtei aufkommen muss, der durch einen seiner eigenen Männer begangen wurde. Ausserdem fallen in ihr Abbatiat zahlreiche Abkommen und Verträge mit anderen Abteien über jährliche Abgaben, welche diese an Notre-Dame zu entrichten hatten. Auch gegen externe Versuche, Notre-Dame unter die Jurisdiktion und damit unter die Kontrolle anderer (männlicher) Abteien zu stellen, wehrt sich Marsilie erfolgreich. Die Äbtissin erreicht beim Papst, dass dieser die Abtei in ihren Freiheiten bestätigt und die Äbte von Laon und Ribemont zwingt, das Interdikt, das diese über die Abtei verhängt hatten, wieder aufzuheben.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Julienne [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1179-1186] - Die Bauherrin

Unter Julienne erhalten die Nonnen von Notre-Dame einen grossen Luxus: ein Aquädukt bringt ab 1184 fliessendes Wasser direkt aus der Aisne in die Abtei. Im Mittelalter ist dies ein rarer Luxus und nur ein ausnehmend reiches Kloster wie Notre-Dame konnte sich den Bau und Unterhalt leisten.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Beispiel eines Aquädukts - Zeichnung aus dem 19. Jahrhundert.

Helvide de Cherisy [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1189- 31.01.1217] - Die Wirtschafterin II

Helvide de Cherisy gehört sicherlich zu den besten Wirtschafterinnen an der Spitze der Abtei. Unter ihrer Verwaltung werden Einkünfte, die in den vorangegangenen Jahren entfremdet wurden, wieder der Abtei zugeführt und die Herrschaft der Abtei über ihre Seigneurien verstärkt. Helvides enge Verbindung zum Bischof von Soissons, dessen Nichte sie war, erlaubt es ihr ausserdem, Konflikte mit Bürgern der Stadt und regionalen Adeligen regelmässig für sich und die Abtei zu entscheiden.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Sancha Garcia - Die Priesterin [Las Huelgas, Äbtissin 1205-1230]

Bevor Sancha Garcia im Jahr 1205 zur Äbtissin von Las Huelgas gewählt wurde, hatte sie bereits lange Zeit als Nonne in Las Huelgas gelebt. In der Zeit vor ihrem Abbatiat hatte sie fast zwanzig Jahre das Amt der Kantorin inne. Als Kantorin leitete sie den Chor der Nonnen, welchem u.a. im Gottesdienst eine wichtige Rolle zukam. Wir dürfen auch annehmen, dass Sancha Garcia selbst eine gute und geübte Sängerin war. Vielleicht war es ihre Erfahrung als Kantorin, die sie nach ihrer Wahl zur Äbtissin dazu verleitete, liturgische und sakramentale Handlungen zu vollziehen. Denn aus einem Schreiben von Papst Innozenz III. an den Abt von Morimond und die Bischöfe von Burgos und Palencia aus dem Jahr 1210 geht hervor, dass er einer bestimmten Praxis in Las Huelgas ein Ende setzen wollte: Die Äbtissin Sancha Garcia segnete dort nämlich die Nonnen, nahm ihnen die Beichte ab und verkündete öffentlich das Evangelium. Diese Handlungen aber waren Priestern vorbehalten – Frauen durften sie ausdrücklich nicht ausüben. Zwar verbot der Papst diese liturgischen Praktiken, gleichzeitig bestätigte er aber Sancha Garcia die Ausübung der quasibischöflichen Jurisdiktion in Las Huelgas. Ob Sancha weiterhin sakrale Handlungen vollzog, sich dem päpstlichen Verbot beugte oder sich gar ihrer Praxis weitere Äbtissinnen anschlossen, ist leider nicht bekannt.

AS

Weiterführende Literatur:

D’Emilio, J., The Royal Convent of Las Huelgas: Dynastic Politics, Religious Reform and Artistic Change in Medieval Castile, in: Studies in Cistercian Art and Architecture, Kalamazoo 2005, S. 191-282.

Beatrix de Cherisy [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1217 - 24.3.1236] - Verteidigerin der Privilegien

Beatrix (oder Beatrice) war die Schwester oder Nichte ihrer Vorgängerin, Helvide – und ebenfalls eine der grossen Äbtissinnen des 13. Jahrhunderts, die durch umfassende wirtschaftliche und territoriale Reformen das Fundament für die nachhaltige Macht und Bedeutung der Abtei bis weit in die Neuzeit hinein legten. Wie ihre Schwester profitierte auch Beatrix von der engen Verwandtschaft zum Bischof von Soissons. In diesem Fall war dies Jacques de Bazoches, Neffe der Äbtissin, der Beatrix u.a. in den heftigen Konflikten mit den Kanonikern von St. Gervais um Privilegien der Abtei unterstützte. Auch profitierte Notre-Dame an anderer Stelle von der engen Verbindung zwischen Tante und Neffe – so blieb Notre-Dame von bestimmten Steuern befreit, welche alle anderen Abteien der Diözese an den Bischof entrichten mussten.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Judenta von Hagenbuch - Die erste Reichsfürstin [Fraumünster, Äbtissin, 1229-1254]

Judenta stammte aus einem thurgauischen Freiherrengeschlecht. Die Quellen schweigen bis 1229 über sie, in diesem Jahr aber wird sie dann zum ersten Mal als Äbtissin des Fraumünsters erwähnt. Schon zu Beginn ihrer Amtszeit gab es Schwierigkeiten mit der Stadt Zürich. Die Stadt wollte die im Normalfall von allen Steuern befreite Geistlichkeit mit einer Abgabe belegen, um die städtischen Befestigungsanlagen zu unterhalten. Nach einem Einspruch der Chorherren des Grossmünsters beim König befreite Heinrich VII 1228 alle Geistlichen Zürichs inklusive der Nonnen des Fraumünsters von der städtischen Steuer.

In einer Urkunde vom 6. Oktober 1234 wird Judenta von Hagenbuch als erste Äbtissin des Zürcher Fraumünsters mit dem Titel einer Reichsfürstin von König Heinrich VII. angesprochen: dilecte principis nostre venerabilis Abbatisse Thuricensis. Das Reichsfürstentum bedeutete für die Äbtissin eine unmittelbare Unterstellung unter den König oder Kaiser und sicherte sie somit etwa vor Rechtsansprüchen anderer Adliger ab. Judenta liess sich auch aufgrund von erneuten Streitigkeiten mit der Zürcher Stadt das Münzrecht von König Konrad IV. bestätigen. Dafür erhielt sie vom König einen Schutzbrief, also eine Urkunde, die alle ihre Rechte an der Münze sicherte.  

Mit einer Schutz- und Freiheitsurkunde stattete Papst Innozenz IV. 1247 das Fraumünster aus. In dieser standen unterschiedliche Regeln und Privilegien für die Gemeinschaft. Unter anderem sprach er dem Äbtissinnenamt das Recht zu, dass ohne Erlaubnis der Äbtissin keine Nonne das Kloster verlassen durfte. Ausserdem bestätigte der Papst die Benediktsregel für die Gemeinschaft. 

In ihren letzten Jahren als Äbtissin betätigte Judenta sich auch als Bauherrin und liess das Querschiff der Klosterkirche umbauen. Während Judentas Amtszeit wird auch erstmals das Äbtissinnenhaus als eigene Äbtissinnenresidenz urkundliche erwähnt. Judenta von Hagenbuch war bis zu ihrem Tod am 14. September 1254 Äbtissin im Fraumünster.

AS

Weiterführende Literatur:

Wyss, G. von, Geschichte der Abtei Zürich. Beilagen; Urkunden nebst Siegeltafeln, Zürich 1851/58.

Weibel, A., „Hagenbuch, Judenta von“, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.02.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012664/2004-02-05/, zuletzt aufgerufen am 03.08.2021.

Odeline de Trachy - Die Strategin [Notre Dame de Soissons, Äbtissin, 1256-1273]

Odeline de Trachy wurde 1256 Äbtissin der alten und mächtigen Abtei von Notre-Dame in Soissons. Sie trat ihr Abbatiat unter denkbar schlechten Voraussetzungen an – herrschte doch schon ein generationenlanger Machtkampf um das Abbatiat zwischen den Häusern Cherisy und Bazoches-Châtillon. Die Wahl Odelines dürfte ein Kompromiss gewesen sein, die dem gebeutelten Konvent eine Verschnaufpause geben sollte. Dafür, dass aus Kompromissen manchmal besonders starke Führungen hervorgehen können, ist Odeline de Trachy ein gutes Beispiel.

Das 13. Jahrhundert war kein einfaches für die Abtei. Die Bischöfe von Soissons versuchten immer wieder, die exemte Abtei unter ihre Kontrolle zu bringen, ebenso die Kanoniker der Kathedrale und von St. Pierre, die für die Seelsorge der Nonnen zuständig waren. Es war nur zu verständlich, dass Notre-Dame Begehrlichkeiten weckte. Die Abtei verfügte über umfangreiche territoriale Besitztümer, mit hunderten Leibeigenen und vielen steuerpflichtigen Bewohner. Der Äbtissin oblagen alle Rechte über diese Gebiete, inklusive das der Gerichtsbarkeit (sie konnte zum Tode verurteilen, aber auch begnadigen) und das Recht, die örtlichen Priester zu ernennen. Nur zu gerne hätten sich die örtlichen Prälaten diese Rechte und die daran geknüpften Einnahmen einverleibt.

Odeline de Trachy entpuppte sich schon bald nach ihrer Wahl als besonders geschickte Diplomatin und weitsichtige Politikerin. Mit wechselnden Allianzen gelang es ihr, u.a. die Kanoniker von St. Pierre in Schach zu halten. Diese versuchten, den Konvent zu erpressen, indem sie den Nonnen die Messe verweigerten, um zusätzliche Pfründe zu erhalten. 1273 wurde der lange schwelende Konflikt schliesslich zugunsten Notre-Dames geregelt – und die Kanoniker mussten sich nicht nur mit ihren bisherigen Pfründen zufriedengeben, sondern die Äbtissin bekam sogar das Recht, ihnen ihre Pfründe gänzlich zu entziehen, sollten sie sich anderweitig auflehnen.

Auch als Territorialpolitikerin war Odeline erfolgreich. Verfügte die Abtei seit ihrer Gründung im 7. Jahrhundert über grosse Ländereien, so bildeten diese eher ein Flickenteppich als ein in sich geschlossenes Gebiet. Odeline de Trachy begann damit, Gebiete, Wälder, Felder und Strassen aufzukaufen und zu tauschen und legte damit den Grundstein für ein grosses, mehrere hundert Quadratkilometer umfassendes Territorium, in dem Notre-Dames Äbtissinnen alleine herrschten, Recht sprachen und oberste Kircheninstanz waren. Der kleine Staat Notre-Dames sozusagen.

Nach 17 Jahren an der Spitze des Klosters war Odeline der Kämpfe müde und zog sich vom Amt zurück. Ihre letzten Lebensjahre verbrachte sie als einfache Nonne in Notre-Dame. Zwar kehrten mit Odelines Rückzug auch die Machtkämpfe innerhalb des Konventes zurück. Aber Odeline durfte noch sehen, dass ihre Nachfolgerin, Adée de Bazoches ihr Werk fortsetzte.

AM

Weiterführende Literatur:

Germain, M., Histoire de l’Abbaye Royale de Notre-Dame de Soissons, Paris 1675.

Grand Cartulaire de Notre-Dame de Soissons, Archives départementales de l’Aisne, H 1508, 15.-18. Jh.

Elisabeth von Wetzikon - Reichsfürstin und Stadtherrin [Fraumünster, Äbtissin, 1269-1298]

Streit um die Abtei

Elisabeth von Wetzikon wurde vermutlich um 1235 als Tochter des Freiherrn Ulrich von Wetzikon und einer Freiin von Kempten geboren. Belegt ist sie ab 1265 als Nonne im Zürcher Fraumünster. Nach dem Tod Mechthilds von Wunnenberg am 30. Dezember 1269 stimmte nur die Hälfte des aus 10 Nonnen bestehenden Konvents für Elisabeth von Wetzikon als neue Äbtissin. Die Entscheidung kam schliesslich von aussen: Eberhard II. von Waldburg, damaliger Bischof von Konstanz und ein sehr einflussreicher geistlicher Herrscher, entschied den Streit um die Abtei für Elisabeth von Wetzikon. Am 26. August 1270 erschien der Bischof persönlich im Fraumünster, wahrscheinlich um die neue Äbtissin zu weihen, und bestätigte zugleich ein neu geschaffenes Kirchenamt. Der Inhaber des Amtes (Plenarier) sollte bei Prozessionen das Evangelienbuch neben der Äbtissin tragen. Zu Elisabeths ohnehin schon weitreichenden Handlungsmöglichkeiten kam hierbei noch eine weitere hinzu und unterstrich erneut ihre persönliche Machtstellung, denn wichtiger als die Funktion dieses Amtes war, dass nur sie allein bestimmen durfte, wer dieses Amt tragen sollte.

Elisabeth von Wetzikon im Codex Manesse
Codex Manesse, UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 848, fol. 371r.

Bauherrin im Fraumünster

Trotz der externen Ernennung durch einen Bischof sollte Elisabeth von Wetzikon zu einer der mächtigsten Äbtissinnen des Fraumünsters werden. Ihren Anspruch liess sie dann auch quasi in Stein meisseln. So förderte sie den Bau des Querschiffs der Kirche und liess dort 1272 ein neues Grabmal für die Stifterinnen des Fraumünsters Hildegard und Berta errichten. Damit stellte sie sich bewusst in die direkte Nachfolge der Kaisertöchter – ein für die Zeitgenossen unmissverständlicher Machtanspruch. Gleiches galt für die Neugestaltung des Münsterplatzes, diesen baute sie derart aus, um die Königsbesuche in Zürich besser inszenieren zu können. Damit jeder – aber besonders die Kanoniker des gegenüberliegenden Grossmünsters, sehen konnte, wer die Herrin der Stadt war. Auch entschied Elisabeth, wer überhaupt am prestigeträchtigen Münsterhof, dem Zentrum der äbtissischen Macht, wohnen durfte. Dieses Privileg erhielten vor allem Personen, die im direkten Dienst der Äbtissin standen, wie etwa ihr persönlicher Leibarzt – vor allem gehörten die Anwohner auch zu den wichtigen Mitgliedern der städtischen Oberschicht und des Zürcher Rates.

Die mächtigste Frau Zürichs

Elisabeths Anspruch als mächtigste Frau Zürichs war berechtigt. Als Äbtissin des Fraumünsters war sie Reichsfürstin und verfügte als solche über Sitz und Stimme im Reichstag, Gremium der Mächtigsten, welches den König beriet. Und natürlich war sie die Herrin der Stadt Zürich. Das bedeutete, dass sie die Zölle in Zürich bestimmte, Marktrecht besass und auch die Masse und Gewichte bestimmte. Besonderen Ausdruck bekam die herrschaftliche Stellung der Äbtissin durch die Vergabe der Münze. Elisabeth hatte das Münzrecht inne, bestimmte die Münzmeister und liess Pfennige schlagen.

1298 verstarb Elisabeth von Wetzikon, nach 28-jähriger Führung der Abtei im Fraumünster. Bestattet wurde sie neben den beiden Stifterinnen, in deren Herrschaftstradition sie sich zu ihrer Lebenszeit präsentiert hatte und um so auch noch nach ihrem Tod als direkte Nachfolgerin der ersten beiden Äbtissinnen gesehen zu werden.

AS

Weiterführende Literatur:

Steinmann, J., Die Benediktinerinnenabtei zum Fraumünster und ihr Verhältnis zur Stadt Zürich 853-1524, St. Ottilien 1980.

Wild, D., Zürichs Münsterhof – ein städtischer Platz des 13. Jahrhunderts? Überlegungen zum Thema «Stadtgestalt und Öffentlichkeit» im mittelalterlichen Zürich, Zürich 2011.

Infantin Blanca - Die Herrin von Las Huelgas [Las Huelgas, Señora, 1295-1321]

Die Infantinnen in Las Huelgas

Blanca war die Tochter König Alfons III. von Portugal und Beatrix von Kastilien. Da sie nicht verheiratet war, äusserte Alfons den Wunsch, dass Blanca als Nonne und Señora in Las Huelgas leben sollte. Die Rolle der Señoras war eine Besonderheit. Sie stand ausnahmslos einer Infantin (in Spanien und Portugal etwa der Titel Prinzessin) zu, also einer Tochter aus königlichem Hause. Die Señoras de Las Huelgas tauchen im 13. und 14. Jahrhundert vermehrt in den Quellen des Klosters auf. Und auch wenn es kein offizielles Klosteramt war, so war deren Rolle doch eine besonders mächtige. Eingesetzt vom Königshaus standen sie neben der Äbtissin und agierten als Mittlerin zwischen Hof und Abtei, also zwischen Welt und Kloster. Durch ihre enge Bindung an den König, dessen Tochter eine Señora war, konnte sie ggf. schnell intervenieren und den Schutz klösterlicher Privilegien sichern.

Politikerin im Königreich und im Kloster

Nach dem Tod von Infantin Berenguela 1286 gab es fast zehn Jahre keine „Dame von Las Huelgas“. Erst 1295 kam mit Blanca eine neue Señora nach Las Huelgas. Die dortige Äbtissin sprach sie ehrwürdig als „Infantin Blanca, unsere Dame, die das besagte Kloster leiten und bewachen soll“ an. Und das tat Blanca auch: Als König Ferdinand IV. im Kloster und am Hospital von Burgos seine Verwalter einsetzte, verteidigte Blanca die Äbtissin von Las Huelgas und ihre Privilegien. Sie erklärte, dass die dortigen Güter nur von der Äbtissin selbst verwaltet werden konnten. Diese Angelegenheit wurde am königlichen Hof geprüft und in diesem Rahmen wurden die Privilegien von Las Huelgas nochmals bestätigt. Die Señora von Las Huelgas war also sozusagen der Garant für die Freiheiten des Klosters gegenüber dem König selbst. Infantin Blanca vermittelte auch beim Abt des Zisterzienserklosters, den sie um die Bestätigung bestimmter Privilegien und Lockerung der Regel sowohl zu ihren Gunsten als auch zu Gunsten des Klosters bat. Durch ihre königliche Abstammung und ihre Rolle als Señora war sie eine wichtige Politikerin im Königreich.

AS

Weiterführende Literatur:

Escrivá, J. M., La abadesa de las Huelgas, Madrid 1944.

Reglero de la Fuente, C. M., Las „Señoras“ de las Huelgas de Burgos: infantas, monjas y encomenderas, 2016, URL: http://journals.openedition.org/e-spania/25542, zuletzt aufgerufen am 16.08.2021. 

Marguerite de Canmenchon [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1296- 1.11.1309] - Die Netzwerkerin

Allerdings verfügte die Abtei nicht immer über gute Verbindungen zum Bischof von Soissons. So war das Abbatiat von Marguerite de Canmenchon von Konflikten mit dem Bischof geprägt, der versuchte, seine Autorität über die traditionell exemte Abtei auszudehnen. Marguerite wandte sich an den Papst, aber auch an die anderen Frauenklöster der Kirchenprovinz Reims – mit denen sie eine Fraktion gegen den Bischof von Soissons formte. Neben der erfolgreichen Verteidigung der spirituellen Rechte der Abtei gegenüber dem Bischof gelang es Marguerite auch die weltlichen Besitzungen Notre-Dames zu vergrössern – so erwarb sie die Vicomtés von Vaux, Mercin und Saconin.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Elisabeth I de Châtillon [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1328- 28.4.1363] - Die Krisenmanagerin

Die erste Quelle, die wir von Elisabeth I haben, datiert aus dem Jahr 1330 als die Äbtissin eine Novizin zurück zu ihren Eltern schickt, mit der Begründung, dass sie epileptische Anfälle habe und daher nicht über die physischen Voraussetzungen verfüge, ein klösterliches Leben zu führen. Abgesehen von dieser Episode konzentrierte sich Elisabeth I de Châtillon darauf, die zahlreichen Krisen zu managen, mit denen die Abtei konfrontiert war – zum einen der beginnende Hundertjährige Krieg (1337-1454) und die grosse Pestepidemie (1346-1353).

Im Jahr 1339 gelang es Elisabeth, sich und ihre Abtei von der Verpflichtung zu befreien, dem König Soldaten für seine Kriegszüge zu stellen. 1342 liess die Äbtissin einen unterirdischen Tunnel anlegen, der es erlaubte, das Kloster im Belagerungsfall ungesehen zu verlassen. Eventuell war diese Baumassnahme das Resultat des beginnenden Hundertjährigen Krieges, in dem auch Soissons immer wieder grosse Opfer bringen musste. Trotz der zahlreichen Krisen gelang es Elisabeth I, Notre-Dames Reichtum und Sicherheit zu bewahren. Die Institution sollte vergleichsweise gut durch diese schwierigen Zeiten kommen.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Fides von Klingen - Die Krisenäbtissin [Fraumünster, Äbtissin, 1340-1358]

Die Doppelwahl

Als 1340 Elisabeth von Matzingen, die damalige Äbtissin des Fraumünsters, verstarb, konnte sich der Konvent nicht auf eine Nachfolgerin einigen. Neben Fides von Klingen wurde auch Beatrix von Wolhusen von der Gemeinschaft als Äbtissin gewählt. Aufgrund dieser Uneinigkeit mischte sich die Rat der Stadt Zürich in die Angelegenheiten des Fraumünsters ein und setzte dort Pfleger im Kloster ein. Bis zur erfolgreichen Wahl einer Äbtissin sollten sich die Pfleger um die wirtschaftlichen Belange des Klosters kümmern. Erst im Dezember des Jahres 1341 wurde im Auftrag des Kaisers Ludwigs IV. Fides von Klingen als rechtmässige Äbtissin des Fraumünsters bestimmt.

Fides von Klingen stammte aus demselben thurgauischen Adelsgeschlecht wie der Minnesänger Walther von Klingen. Walther von Klingen ist unter anderem dafür bekannt, dass er im 13. Jahrhundert das Kloster Klingental gründete.

Schwierige Zeiten für die Frauen vom Fraumünster

Während Fides von Klingen Vorsteherin der Abtei in Zürich war, befand sich das Fraumünster in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Durch die Pestepidemie (1348) und die Belagerungen Zürichs durch Habsburg in den 1350er Jahren wurde die schwierige Situation noch verschlimmert. Aus der finanziellen Notlage heraus musste der Konvent zwei Kirchensätze veräussern. Bei den Kirchensätzen handelte es sich nicht nur um Stücke Land, sondern es waren an diese auch verschiedene regelmässige Einnahmen in Form von Zinsen, Zehnten oder Naturalabgaben gebunden. Zwar brachte der Verkauf des Kirchensatzes zu Horgen 1345 dem Kloster die eindrückliche Summe von 170 Mark Silber, allerdings verlor der Konvent nach dieser Einmalzahlung die regelmässigen Abgaben, welche Horgen bis anhin der Abtei gebracht hatten. Mit anderen Worten – der Verkauf konnte akute Probleme lösen aber brachte langfristig neue mit sich. Darüber schrieb Fides von Klingen: Wir … müssen unsere Gotteshausgüter zu Bezahlung unserer Schulden angreifen. Die Formulierung ist durchaus passend, denn diese Entscheidung fiel dem Konvent sicher nicht leicht, gehörte Horgen doch seit über einem Jahrhundert zur Abtei. Fides‘ Amtszeit war aber nicht nur durch negative Ereignisse geprägt. Denn 1347 wurde das Interdikt über die Anhänger des verstorbenen Kaisers Ludwigs IV. (1328-1347) aufgehoben, das bedeutete, dass diese Geistlichen, nach zehnjähriger Verbannung, nun endlich wieder in die Stadt Zürich zurück kehren konnten.

Nachdem Fides von Klingen verstarb, wurde ihre Mitbewerberin um die Abtei, Beatrix von Wolhusen, einstimmig zur neuen Äbtissin gewählt.

AS

Weiterführende Literatur:

Meyer, A., Klingen, Fides von, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.08.2007, URL: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012737/2007-08-20/ (Zuletzt aufgerufen am 28.09.2021).

Wyss, G. von, Geschichte der Abtei Zürich. Beilagen; Urkunden nebst Siegeltafeln, Zürich 1851/58.

Beatrix von Wolhusen – Die Äbtissin und der Diebstahl [Fraumünster, Äbtissin 1358-1398]

Beatrix von Wolhusen galt schon bei der Wahl der Fides von Klingen als potenzielle Anwärterin auf die Abtei. Während es bei der vorherigen Wahl Unstimmigkeiten gab, wurde Beatrix von Wolhusen diesmal aber einstimmig von den wenigen verbleibenden Konventsmitgliedern gewählt. Am Palmsonntag des Jahres 1358 wurde sie in der Abteikirche des Fraumünsters durch den Generalvikar des Bischofs von Konstanz zur Äbtissin des Fraumünsters geweiht.

Der Raubzug

In Beatrix von Wolhusens Abbatiat fällt ein schwerwiegender Diebstahl, geplant von Mitgliedern ihres eigenen Konvents. 1373 entsandte die Äbtissin den Chorherr Heinrich von Walsee mit 50 Gulden, welche die Abtei als jährliche Steuer an die päpstliche Kurie zu entrichten hatte, an den Bischofshof nach Konstanz. Zwischen Zürich und Winterthur, bei Breiti ereignete sich das Unfassbare: drei bewaffnete Männer überfielen den Gesandten und raubten ihm das Geld. Das Unglaubliche daran war, dass hinter dem Überfall die beiden Schwestern und Nonnen des Fraumünsters, Benignose und Benedikta von Bechburg und deren Bruder standen. Obwohl deren Täterschaft aufgedeckt wurde, blieb der Vorfall ohne Konsequenzen. 31 Jahre später wurde Benedikta von Bechburg sogar selbst Äbtissin des Fraumünsters.

Ende der Amtszeit

Mit fast neunzig Jahren musste sich Beatrix von Wolhusen im Jahr 1397 noch einmal einem grossen Konflikt stellen. Die wirtschaftlichen Probleme der Abtei hatten derartige Ausmasse angenommen, dass die Äbtissin beschloss, ihren Nonnen die Pfründe zu kürzen. Dies wiederum brauchte die Nonnen gegen ihre Äbtissin auf und sie wendeten sich an den Rat der Stadt Zürich. Vermutlich aufgrund ihres hohen Alters und ob des mangelnden Rückhaltes im Konvent musste Beatrix hinnehmen, dass der Rat die wirtschaftliche Verwaltung der Abtei in die Hände dreier Pfleger gab. Zum Ende ihrer Amts- und Lebenszeit musste Beatrix sogar den Hof der Abtei verlassen und dazu noch eidlich versprechen, diesen nicht wieder ohne die Erlaubnis des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Zürich zu betreten.

AS

Weiterführende Literatur:

Wyss, G. von, Geschichte der Abtei Zürich. Beilagen; Urkunden nebst Siegeltafeln, Zürich 1851/58.

Feller-Vest, V., „Wolhusen, Beatrix von“, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 20.11.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013068/2013-11-20/, zuletzt aufgerufen am 10.12.2021.

Anna von Rüssegg - Die Monarchin bekommt ein Parlament [Buchau, Äbtissin, 1371-1402]

Annas familiärer Hintergrund ist schwer nachvollziehbar, sie erscheint in Urkunden auch mit dem Namen Rünsegg, Ruseck und Rinseck. Sicher ist jedoch, dass sie am 25. Juli 1371 zur Äbtissin von Buchau gewählt wurde. Die Chorfrauen und -herren Buchaus beauftragten einen Notar, um ihre Wahl als Äbtissin urkundlich festzuhalten und zu bestätigen. Als Anna zur Äbtissin gewählt wurde, war auch ihre Schwester Elisabeth Kanonisse in Buchau. Am 5. September 1371 wurde Anna von Rüssegg dann als Äbtissin Buchaus vom Konstanzer Bischof bestätigt.

Das Wirken der Schwestern Anna und Elisabeth von Rüssegg

Die Schwestern Anna und Elisabeth stifteten noch zu ihren Lebzeiten vier Jahrzeiten. Zwei dieser Jahrzeiten sollten nach dem Tod der beiden Schwestern am Todestag abgehalten werden, die anderen beiden an den Feiertagen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt. An diesen speziellen Tagen wurde für das Seelenheil der beiden Schwestern im Konvent gebetet. Aber nicht nur in Buchau sorgten die beiden Schwestern für ihr Seelenheil, auch die Priorin und der Konvent des Dominikanerinnenklosters Siessen verpflichteten sich, für die beiden einen ewigen Jahrtag zu halten. Auch wirtschaftlich waren die beiden Schwestern von Rüssegg tätig. 1387 etwa kauften sie gemeinsam die Ortsherrschaft in Dürnau (westlich von Buchau) mit mehreren dazugehörigen Gütern. 

Konflikt mit dem Kapitel

Während Anna von Rüsseggs Abbatiat kam es zu einem grossen Konflikt zwischen der Äbtissin und dem Kapitel, welcher letztlich in einer Machtzunahme des Kapitels mündete. Die Kapitelversammlung von Buchau klagte gegen die Äbtissin und behauptete dabei, letztere habe ohne Zustimmung des Kapitels Gotteshausgüter (der Besitz des Klosters im Unterschied zu Privatbesitz) verliehen und nur dann Personen aufgenommen, wenn diese sie dafür entschädigten. Um diesen Konflikt zu lösen, wurden sieben Personen als Schiedsrichter von der Äbtissin bestellt. Ausserdem bestimmten die Schiedsrichter, dass in Zukunft alle rechtlichen Angelegenheiten von der Äbtissin mit dem Kapitel abgesprochen werden mussten. Die Äbtissin durfte nicht alleine entscheiden.

AS

Weiterführende Literatur:

Theil, B., Das Bistum Konstanz. 4: Das (freiweltliche) Damenstift Buchau am Federsee, Berlin/New York 1994.

Regesten 819 – 1500, bearb. von Seigel, R./Stemmler, E./Theil, B., Stuttgart 2009.

Elisabeth II de Châtillon [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1392-1429] - Die Beschützerin

Elisabeth II war die Grossnichte von Elisabeth I de Châtillon. Das Abbatiat Elisabeth II war geprägt vom Hundertjährigen Krieg und besonders von der Belagerung Soissons im Jahr 1414. Hier trafen die Heere der (mit England verbündeten) Burgunder auf das des französischen Königs Karl VI. aufeinander. Während andere Frauenklöster geplündert wurden und die Bewohnerinnen oftmals vergewaltigt wurden, blieb Notre-Dame von der Gewalt der Soldaten unberührt – wohl auch wegen der guten Verbindungen der Äbtissin zu Führern der beiden Kriegsparteien. In den Folgejahren widmete sich Elisabeth II vor allem dem Wiederaufbau der durch die Kriege und Belagerungen zerstörten Höfe und Besitzungen der Abtei ausserhalb der Stadtmauern.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Engeltrut von Eptingen – Nonne und kurzzeitig Priorin [Klingental, Nonne/Priorin, um 1401-1430]

Allgemein ist nur sehr wenig über die einzelnen Nonnen und Priorinnen des Klingental bekannt. Selbst über die mehrfach in Quellen erwähnte Engeltrut von Eptingen wissen wir nur wenig: Sie trat vor 1401 in das Kloster ein und ist im Jahr 1426 gesichert als Priorin nachweisbar – doch ob sie vorher schon Priorin war und wie lange danach, ist unklar. Sicher ist, dass sie 1430 wieder als Nonne (und nicht mehr als Priorin) in den Quellen erwähnt wird.

Die Familie

Die Familie derer von Eptingen verfügte über grossen Einfluss in Basel. Da verwundert es nicht, dass auch einige der Töchter Nonnen und Priorinnen im Kloster Klingental wurden. Engeltruts Verwandte (vermutlich Schwester) Anna war zeitglich mit ihr Nonne im Kloster und dürfte auch selbst Ämter im Kloster innegehabt haben, also einflussreich gewesen sein. Anna von Eptingen wird aber bereits 1366 erwähnt, während Engeltrut erst 1401 erstmalig in einer Quelle genannt wird.

Vermutlich lebten noch weitere Verwandte aus der Eptingen-Familie im Klingental. Denn 1382 machte Thina Schalerin, die Frau des Ritters Johann von Eptingen, ein Geschenk an das Kloster und dabei mit besonderer Berücksichtigung ihrer dort lebenden fünf Töchter. Fast zur selben Zeit schenkte Thina dem Kloster auch Güter in Buschweiler. Die Eptinger-Familie stattete das Kloster Klingental bzw. ihre eigenen Töchter also auch reich aus.

AS

Weiterführende Literatur:

Staatsarchiv des Kanton Basel-Stadt Klingental Nr. 1453, 1107, 1809, 1852, 1630, 1772.

Agnes von Tengen - Eine typische Äbtissin von Buchau [Buchau, Äbtissin, 1410-1426]

Die Herren von Tengen waren Edelfreie, die im 15. Jahrhundert zu Grafen aufstiegen. Aus dieser Familie stammt Agnes von Tengen – dabei wird vermutet, dass ihr Vater ein Freiherr von Tengen und ihre Mutter eine Gräfin von Nellenburg war.

Agnes von Tengen war mit Anna und Elisabeth von Rüssegg verwandt. So ist belegt, dass Elisabeth all ihren Besitz an Agnes vermachte, die nach ihrem Tod eine Jahrzeit für die beiden Schwestern von Rüssegg stiften sollte. Insgesamt zweimal lässt sich Agnes von Tengen als Chorfrau in Buchau im Jahr 1408 nachweisen. Sie erscheint in zwei Urkunden, zum einen in der Schenkungsurkunde von Elisabeth von Rüssegg und zum anderen beim Kauf von Weingeld (Geld aus dem Verkauf von Wein), welches Agnes von der damaligen Äbtissin Anna von Gundelfingen als Leibgeding erhält. Am 24. Februar 1410 wurde sie vom Buchauer Konvent zur Äbtissin gewählt.

Um ihren Konvent dazu zu verpflichten, ihrer auch noch nach ihrem Ableben zu gedenken, verwendete Agnes von Tengen das noch vor ihrer Wahl gekaufte Weingeld. Ein Jahr nach ihrer Wahl legte sie dieses so an, dass noch nach ihrem Tod zwei Jahrzeiten für sie bezahlt werden konnten. Eine Jahrzeit musste nämlich bezahlt werden – sei es durch Geld oder Naturalien – und da sie jährlich stattfand, mussten die Abgaben gesichert sein. 

AS

Wappen von Tengen
Das Wappen der Grafen von Tengen und Nellenburg aus dem Scheibler'schen Wappenbuch.

Weiterführende Literatur:

Regesten 819 – 1500, bearb. von Seigel, R./Stemmler, E./Theil, B., Stuttgart 2009.

Schormann, A., Gott zu lob und den seelen die ir almusen her geben habenndt zu trost unnd hilf […] Stiftisches Leben in Oberschwaben, in: Zwischen Mittelalter und Reformation. Religiöses Leben in Oberschwaben um 1500, S. 15-27.

Klara von Montfort - Die Grafentochter [Buchau, Äbtissin, 1426-1449]

Eriskirch Pfarrkirche Stifterfenster mit Klara von Montfort

Glasfenster der Stifter in der Pfarrkirche von Eriskirch.
Klara von Montfort ist hier als Chorfrau in der Mitte dargestellt.

Die Familienverhältnisse Klaras

Erstmals wird Klara von Montfort 1419 als Chorfrau von Buchau bezeichnet. Geboren wurde sie als Tochter des Graf Heinrich V. von Montfort und der Anna Truchsess von Waldburg, zudem war sie die Stieftochter von Stephan von Gundelfingen.

Gewählte Äbtissin in Buchau

Im Dezember 1426 wurde sie dem Bischof von Konstanz als gewählte Äbtissin präsentiert. Mitte Januar 1427 wurde sie offiziell in ihr Amt eingeführt.

Am 31. Januar 1427 legte die neue Äbtissin Klara von Montfort einen Eid auf 16 Artikel ab, welche die Machtbefugnisse ihres Amtes deutlich regelten. Die Artikel bestimmten unter anderem, dass sie ohne den Rat des Kapitels kein Gut verleihen durfte. Ausserdem war sie zur Residenz verpflichtet – sie sollte also immer in Buchau verweilen. Alle Entscheidungen, die in Buchau gefällt wurden, durfte sie nur gemeinsam mit den übrigen Chorfrauen und -herren in der Kapitelversammlung treffen. Bei dieser sogenannten Aufschwörung rückt vor allem die Entscheidungsgewalt des Kapitels in den Vordergrund: Klara war zwar als Äbtissin die Vorsteherin Buchaus, sie war aber auch nur ein Teil des Kapitels und Entscheidungen wurden dort immer gemeinsam mit den anderen Stimmberechtigten getroffen. 

Stiftungstätigkeiten

Als Klara von Montfort 1442 das Erbe von Anna von Gundelfingen, ihrer Halbschwester, erhielt, stiftete Klara einerseits einen Jahrtag mit Präsenzgeldern (die Bezahlung der jährlich beim Jahrtag anwesenden Priester und Chorfrauen) und andererseits einen Teil davon als Spende an arme Leute an jedem folgenden Karfreitag. Auch für sich selbst bzw. ihr Seelenheil stiftete Klara hohe Summen an ihre Gemeinschaft.

1449 war Klara bereits in hohem Alter und trat deswegen und aus Krankheitsgründen von ihrem Amt zurück. Bevor sie sich zurückzog, gelang es Klara ihre Verwandte als neue Äbtissin (unter Zustimmung des Konvents) zu ernennen. Dies war die noch minderjährige Margarete von Werdenberg

AS

Weiterführende Literatur:

Theil, B., Das Bistum Konstanz. 4: Das (freiweltliche) Damenstift Buchau am Federsee, Berlin/New York 1994.

Regesten 819 – 1500, bearb. von Seigel, R./Stemmler, E./Theil, B., Stuttgart 2009.

Johann von Eschenberg – Ein tatkräftiger Amtsträger im Klingental [Klingental, Schaffner 1443-1467]

Ein Schaffner im Kloster Klingental hatte u.a. die Aufgabe, bei der wirtschaftlichen Abrechnung der Priorin und der Ratschwestern anwesend zu sein. Er führte dabei sozusagen eine Aufsichtsrolle. Ausserdem verwaltete er einen Teil des Klosterguts, vertrat die wirtschaftlichen Interessen des Klosters nach aussen und ging auch, wenn es von Nöten war, im Namen der Nonnen vor Gericht.

Vom Zinsmeister zum Schaffner

Johann von Eschenberg ist derjenige Schaffner im Klingental, welcher am besten bekannt ist. Er war um 1430 Zinsmeister, war also für die Eintreibung der dem Kloster zustehenden Zinsen verantwortlich und damit dem damaligen Schaffner untergeordnet. Nach dem Ableben des alten Schaffners übernahm Johann 1443 das Amt. Kurze Zeit nach seinem Amtsantritt legte er mit der Klingentaler Ratsschwester Verena von Emrach, ein ordentliches „Haushaltsbuch“ an, denn bisher hatten die Nonnen kein solches Register geführt. In dem Haushaltsbuch wurden fortan sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der Amtsfrauen aufgezeichnet. Anhand der handschriftlichen Einträge kann man sehen, dass Johann von Eschenberg jahrelang diese Eintragung selbst vorgenommen hatte.

So wichtig die ordentliche Buchführung für die Wirtschaft des Klosters war, so wenig geliebt war sie. Nach Johanns Tod (1467), wurde das Wirtschaftsbuch nur noch knapp zehn Jahre fortgeführt.

Das Klingentaler Kornhaus

Johann von Eschenberg setzte als Schaffner auch an anderer Stelle Massstäbe. Denn er übernahm auch die Aufsicht über das Kornhaus – hier wurden Getreide und andere Naturalien gelagert, um sie dann selbst zu verwenden oder zu verkaufen, es ermöglichte auch bei Missernten oder anderen Schwierigkeiten stetige Versorgung und erwirtschaftete Geldbeträge. Unter Johanns Führung erwirtschaftete das Kornhaus erstmalig Gewinne, während es vor – und auch nach – seiner Führung zumeist Schulden machte. Ein Teil des Getreidezinses wurde durch das Kornhaus eingenommen, dabei wurden mit den Einnahmen des Kornhauses auch etwa Meier und andere für das Kloster tätige Personen entlohnt. Sogar Gerichtskosten konnten über die Getreidezinsen getragen werden. Üblicherweise wurde das Kornhaus durch eine Nonne, die Kornhausmeisterin, geführt. Dank Johanns Erfolg duldeten die Klingentalerinnen seine Eingriffe in ihre Autonomie. Aber das Kornhaus hatte eine zu grosse wirtschaftliche Bedeutung, als dass die Klingentalerinnen dessen Führung langfristig den Schaffnern des Klosters überlassen hätten.

Seine Familie und sein Testament

Zwei Nichten von Johann von Eschenberg waren Nonnen im Klingental: Anna und Margarete von Eschenberg. Diese bedachte er auch in seinem Testament – ebenso wie das Kloster Klingental selbst. So stiftete er mehrere Jahrzeiten und schenkte Geld an die Klosterbauten – ausserdem bestimmte er, dass ein Teil seines Geldes dem Kornhaus zugutekommen sollte, offensichtlich bedeutete ihm dies viel.

AS

Weiterführende Literatur:

Weis-Müller, R., Die Reform des Klosters Klingental und ihr Personenkreis, Basel 1956.

Clara zu Rhein - Die Familienstrategin [Klingental, Priorin, 1447-1452]

In Klingental wurden die Priorinnen nicht auf Lebenszeit gewählt, sondern meist nur auf etwa drei bis vier Jahre. Da die Priorinnen und später Äbtissinnen in Klingental oft nur kurze Zeit im Amt waren, ist es oft schwer nachzuvollziehen, wer zu einer bestimmten Zeit die Gemeinschaft führte. Nach dem Austritt Klingentals aus dem Dominikanerorden 1483 und dem Wechsel zu den Augustiner Chorfrauen stand Klingental eine Äbtissin vor. Eine dieser von den Kapitelfrauen gewählte Oberin des Klosters Klingental war Clara zu Rhein (auch ze Ryn). 

Eine Familienherrschaft?

Vermutlich war Clara gemeinsam mit ihrer Schwester Agnes schon vor 1412 Nonne in Klingental. 1447 erfolgte dann Claras Wahl zur Priorin. Sie zeichnet besonders ihre tiefe Verbundenheit mit ihrer Familie aus, die Bürger von Basel waren und zu den Ministerialen gehörten. Clara zu Rhein stärkte die Macht ihrer Familie im Kloster Klingental. Denn bereits vor ihrem Priorat tätigte sie ab 1439 zahlreiche Geldgeschäfte, um dies zu bewirken. Ihr Bruder Friedrich, der ab 1437 Fürstbischof von Basel war, half auch, den Einfluss der zu Rhein in Basel und Klingental zu festigen. Auch eine Schwester Claras war Vorsteherin eines Klosters: Ursel zu Rhein war Äbtissin des Klosters Heiligkreuz im Elsass. Dass die Familie zu Rhein generell viel Geld besass, lässt sich auch daran ableiten, dass etwa Ursel zu Rhein ihrer Schwester Clara einen Zins um 18 Gulden, also eine jährliche Einnahme von 18 Gulden, schenkte. 

Ihre Verbundenheit zum Kloster Klingental brachte Clara mit vielen geschenkten Kostbarkeiten zum Ausdruck. Sie stiftete dem Kloster etwa Altarbilder, Bücher und auch eine Monstranz. Nach 1452, nun nicht mehr Priorin, lebte sie weiter als Nonne im Klingental. Auch noch Claras Tod am 27. November 1455 hielt der Einfluss der Familie zu Rhein im Kloster Klingental weiter an. 

AS

 

Siebmacher. Wappen zu Rhein

Das Wappen der Familie zu Rhein.
Aus Johann Siebmachers Wappenbuch.

Weiterführende Literatur:

Gilomen-Schenkel, E., „Zu Rhein, Clara“, in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.02.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026595/2014-02-24/, zuletzt Aufgerufen am 13.08.2021.

Weis-Müller, R., Die Reform des Klosters Klingental und ihr Personenkreis, Basel 1956.

Margarete von Werdenberg - Die junge Äbtissin [Buchau, Äbtissin, 1449-1496]

Anwärterin auf die Abtei

Margaretes Geschichte in Buchau beginnt, als sie gerade einmal zwölf Jahre alt war. In diesen jungen Jahren wurde ihr vom Papst die Abtei übertragen – nachdem die vorherige Äbtissin Klara von Montfort aus Alters- und Krankheitsgründen zurückgetreten war. Vermutlich hatten auch die Eltern Margaretes ihre Finger mit im Spiel. Ihr Vater war Johann IV. von Werdenberg, ein Verwandter der Grafen von Montfort und ihre Mutter war Elisabeth von Württemberg, die vermutlich ihre familiären Beziehungen nutzte, um die Grafen von Württemberg und die Stadt Ulm dazu zu bewegen, an den Papst zu appellieren. Papst Nikolaus V. beauftragte, der Bitte nachkommend, den Bischof von Konstanz, dem jungen Mädchen die Abtei Buchau zu übertragen. Da Margarete mit 12 Jahren zu jung für das Äbtissinenamt war, sollte es ihr zunächst nur zur Verwaltung gegeben werden; sie wurde Bestätigte Äbtissin, also Anwärterin auf die Abtei genannt. Vermutlich mit 30 Jahren war sie dann erst Äbtissin ohne einen Zusatz, da dies damals das gängige Alter für eine Äbtissin war. 

Der Konvent Buchaus musste dieser Wahl natürlich auch zustimmen. Deswegen wurde von einem Chorherren Buchaus ein Dekret in der Stiftskirche verlesen, welches es erlaubte, Einsprüche gegen die Wahl hervorzubringen. Da es innerhalb der vorgegebenen sechs Tage keine Einsprüche seitens der Chorfrauen und -herren gab, bestätigte Heinrich von Hewen, Bischof von Konstanz, am 29. Juli 1449 die Wahl der Margarete von Werdenberg zur neuen Äbtissin Buchaus.

Richterin in Buchau

Margarete von Werdenberg betätigte sich häufig als Richterin in Buchau, was durch mehrere Urkunden belegt ist. Dabei ging es vor allem anderen um wirtschaftliche Belange. Als Beispiel trat Margarete auf ihrer Pfalz als Richterin zwischen der Äbtissin Elisabeth Kröll des Klosters Heggbach und Wilhelm Wielen von Winnenden auf. Die beiden Parteien stritten sich um Lehen in mehreren Ortschaften, die dann von Margarete 1467 aufgeteilt wurden. Als Richterin nutzte Margarete jedoch auch des Öfteren Vertreter, die in ihrem Namen und auf ihrer Pfalz urteilten. Mehrere Urkunden zeugen von diesem Vorgehen. Die stellvertretenden Richter bezeichneten sich dann als Pfalzrichter im Namen von Margarete von Werdenberg.

Als Äbtissin bestimmte Margarete von Werdenberg ausserdem selbst, dass es in ihrer Macht lag, Gefangene in der Stadt Buchau selbst und in Saulgau (einem nahegelegenen Ort) zu befreien. 

AS

Weiterführende Literatur:

Theil, B., Das Bistum Konstanz. 4: Das (freiweltliche) Damenstift Buchau am Federsee, Berlin/New York 1994.

Regesten 819 – 1500, bearb. von Seigel, R./Stemmler, E./Theil, B., Stuttgart 2009.

Marie de Bretagne - Die Reformerin [Fontevraud, Äbtissin, 1457-1477]

Marie de Bretagne, Schwester des letzten Herzogs der unabhängigen Bretagne, François, wurde 1457 zur Äbtissin von Fontevraud ernannt. Um Marie de Bretagne Platz zu machen, musste die gewählte Äbtissin, Marie de Montmorency, für eine jährliche Leibrente von 240 livres zurücktreten. Beim Antritt ihre Abbatiats war Marie de Bretagne noch keine geweihte Nonne – sie nahm den Schleier erst am Tag ihrer Äbtissinnenweihe.

Dass Marie de Bretagne Äbtissin von Fontevraud wurde, war das Resultat politischer Ränkespiele. Eine Bretonin als fontevristischen Äbtissin sollte die Bretagne vor französischen Machtansprüchen zu schützen, gehörten dem Orden doch viele Besitztümer im Grenzgebiet zwischen Frankreich und der Bretagne. Auch wenn dieser Plan nicht aufging und die Bretagne 1491 ein Teil das französischen Königreiches wurde, so sollte Marie als Äbtissin Fontevrauds dennoch eine wichtige Rolle spielen.

Fontevraud Dominion, Priory and Fortifications
Fontevristische Besitzungen im bretonischen-französischen Grenzgebiet.
Aus: A. Müller, From the Cloister to the State, S. 93.

Unter Maries Abbatiat begann der komplizierte Prozess der fontevristischen Reform (c.1457-c. 1575). Da der Hundertjährige Krieg (1337-1453) grosse Schäden hinterlassen hatte, entsandte die neue Äbtissin zunächst ihren Prior, Guillaume de Bailleul, um alle zum Orden gehörenden Häuser zu besuchen und eine wirtschaftliche und personelle Bestandaufnahme zu machen. Parallel zu Guillaumes Reise bereitete sie die religiöse Reform der Fontevristen vor. Eine neue Ordensregel sollte das Leben in der Abtei und den 78 Prioraten vereinheitlichen und die monastische Disziplin wiederherstellen. Dieses Vorhaben traf bei den Fontevristen aber auf wenig Gegenliebe.

Aufgrund der heftigen Widerstände verliess Marie mit einem kleinen Gefolge 1471 die Abtei und zog sich in ein fontevristisches Priorat bei Orléans zurück. Hier verfasst Guillaume de Bailleul eine neue Ordensregel, welche 1476 von Sixtus IV approbiert wurde. Diese sogenannte Regel der Marie de Bretagne sollte im Verlauf des nächsten Jahrhunderts nach und nach in allen fontevristischen Klöstern eingeführt werden – meist gegen den heftigen Widerstand der örtlichen Fontevristen, welche die von der Regel vorgesehene strengere Lebensweise ablehnten. Marie de Bretagne sollte diesen Prozess aber nicht mehr miterleben. Sie verstarb im Jahr 1477 in Orléans, ohne je wieder in die Abtei zurückgekehrt zu sein.

AM

Weiterführende Literatur:

Müller, A.: From the Cloister to the State. Fontevraud and the Making of Bourbon France (1642-1100), London: Routledge, 2021, S. 92-97; 131-144.

Guillaume de Bailleul († nach 1480), Fontevrist – Der unsichtbare Reformer

Leider wissen wir wenig Gesichertes über Guillaume de Bailleul, obwohl er eine zentrale Figur in Fontevrauds früher Reform (1457-1480) war. Unter Marie de Bretagne war Guillaume Prior von Saint Jean de l’Habit, dem Männerpriorat in Fontevraud. Guillaume war zu dieser Zeit also der wichtigste männliche Fontevrist innerhalb des Ordens. 1459 bereiste Guillaume über 50 fontevristische Priorate, vor allem in West- und Südfrankreich und fertigte einen umfangreichen wirtschaftlichen Report an, welcher die jährlichen Einkünfte eines jeden Priorats, die Anzahl der Bewohner und Bewohnerinnen und den Zustand der Gebäude beinhaltete.

Nach seiner Rückkehr in die Abtei spielte er mutmasslich eine wichtige Rolle beim ersten Reformversuch, der aber scheiterte. 1471 verliess er zusammen mit Marie de Bretagne und einer kleinen Gruppe an Reformern Fontevraud, um die Reform ausserhalb der widerspenstigen Abtei voranzubringen. Im Exil angekommen, war es sehr wahrscheinlich Guillaume, der die neue Ordensregel verfasste.

Hatten die Fontevristen bis zur Reform nach einer Mischung aus Regeln gelebt – die Männer folgten der Augustinusregel und die Frauen der Benediktsregel, hinzu kamen eine Reihe von Statuten, die der Ordensgründer für die männlichen und weiblichen Fontevristen hinterlassen hatte – so sollte nun eine einheitliche Regel das Leben aller Fontevristen strukturieren. Die reformierte fontevristische Regel wurde 1476 von Papst Sixtus IV approbiert. Grundlage dieser neuen Regel war nun allein die Benediktsregel, die mit einer Reihe von Anpassungen für die Mitglieder des gesamten Ordens galt.

Bis zum Abbatiat Renée de Bourbons ignorierten die meisten Ordensmitglieder allerdings die neue Regel. Erst ab dem frühen 16. Jahrhundert sollte das Ordensnetzwerk auch faktisch reformiert werden.
Zu diesem Zeitpunkt war Guillaume de Bailleul wahrscheinlich schon seit einiger Zeit verstorben – seine Spur verliert sich in den 1480er Jahren.

AM

Weiterführende Literatur:

Müller, A.: From the Cloister to the State. Fontevraud and the Making of Bourbon France (1642-1100), London: Routledge, 2021, S. 133-144.

Leonor de Mendoza - Die Kämpferische [Las Huelgas, Äbtissin, 1486-1499]

Diego de la Cruz, Die Jungfrau der Barmherzigkeit mit den Katholischen Königen und ihrer Familie.Detail: Diego de la Cruz, Die Jungfrau der Barmherzigkeit mit den Katholischen Königen und ihrer Familie.

Diego de la Cruz, Die Jungfrau der Barmherzigkeit mit den Katholischen Königen und ihrer Familie. Ganz links in roter Kleidung, der Bruder von Leonor, Pedro Gonzáles de Mendoza. Im Detail zu sehen sind die Nonnen von Las Huelgas mit ihrer Äbtissin an vorderster Stelle: Leonor de Mendoza.

Leonor de Mendoza war eine unter vielen mächtigen Äbtissinnen von Santa María la Real de Las Huelgas (Burgos, Spanien). Sie war von 1486 bis 1499 herrschende Äbtissin. Ihre Familie, das Haus Mendoza, war eine der mächtigsten Linien des spanischen Adels. Mitglieder ihrer Familie übten vor allem vom 14. bis zum 17. Jahrhundert in Kastilien erhebliche Macht aus. Unter den zahlreichen hohen staatlichen und kirchlichen Ämtern, die von den Mendozas ausgeübt wurden, gehörte auch das Amt der Señora Abadesaes von Las Huelgas durch Leonor. Ihr Bruder, Pedro González de Mendoza war ein bedeutender Kardinal und Staatsmann mit dem Ehrentitel «Der große Kardinal von Spanien» (El gran cardenal de España).

Die Auseinandersetzung mit dem Bischof

Während Leonor Abbatiat versuchte Juan Arias de Ávila, Bischof von Segovia, seine Autorität über einige Klöster, die traditionell Las Huelgas unterstanden, auszudehnen. Legitimiert war sein Handeln durch apostolische Schreiben, die er beim Papst erbeten und erhalten hatte. Der Bischof setzte die in den Klöstern regierenden Äbtissinnen ab und ersetze sie durch andere, die ihm loyal waren.

Dieses Vorgehen konnte von der Äbtissin Leonor nicht geduldet werden und sie legte daher persönlich Beschwerde bei Papst Innozenz VIII. ein. Sie schrieb ihm unter anderem, dass diese Klöster seit altem und bewährtem Brauch in Abhängigkeit von Las Huelgas stünden und die dortigen Äbtissinnen nur von der Äbtissin von Las Huelgas selbst bestätigt werden dürften – dieses Recht bestand, laut Leonor, so lange, dass es schon älter war als das Gedächtnis der Menschen. Ausserdem beschwerte sie sich, dass der Bischof von Segovia ihr durch sein Verhalten, einen grossen Schaden mit hohen Kosten zugefügt hätte.

Daraufhin beauftragte der Papst einige Äbte, die betroffenen Klöster zu besuchen. Nachdem sich die päpstliche Delegation vor Ort ein Bild gemacht hatte, setzte sie die vom Bischof ernannten Äbtissinnen ab und an deren Stelle wieder diejenigen ein, welche das Amt vor der bischöflichen Intervention bereits innegehabt hatten. Ausserdem erklärten sie das Vorgehen des Bischofs von Segovia für nichtig, gaben der Äbtissin von Las Huelgas ihr rechtmäßiges Recht zurück und ordneten an, dass die Ordensregeln und die lobenswerten Bräuche, die die Zeit geschaffen hatte, wie bisher eingehalten werden sollten. Wie häufig geschehen in Las Huelgas, hatte ein Bischof erneut versucht, die Recht der dortigen Äbtissin zu schmälern, unter Leonors Herrschaft jedoch ohne Erfolg.

AS

Weiterführende Literatur:

Rodriguez López, A., El Real Monasterio de Las Huelgas de Burgos y el Hospital del Rey, Burgos 1907.

Renée de Bourbon - Die Durchsetzerin [Fonetvraud, Äbtissin, 1491-1534]

1491 wurde Renée de Bourbon Äbtissin von Fontevraud. Die Umstände ihrer Wahl, bzw. Ernennung zur Äbtissin sind unbekannt. Aber Renée sollte zu einer der wichtigsten Äbtissinnen des Ordens werden und die erste in einer Reihe von fünf Äbtissinnen aus dem Hause der Bourbonen, welche den Orden ununterbrochen von 1491 bis 1670 leiteten.

Auch wenn der Name der fontevristischen Reform mit Marie de Bretagne verknüpft ist, so war es Renée de Bourbon, die massgeblich für deren Durchsetzung verantwortlich war. Ab 1496 liess sie sich von den bereits reformierten fontevristischen Nonnen in Orléans inspirieren und begann, die Reform der Abtei vorzubereiten. Diese begann 1504 und konnte erst 1506 beendet werden und dies unter Einsatz von Gewalt. So liess die Äbtissin z.B. rebellische Mönche von der bewaffneten Entourage ihres Bruders aus der Abtei entfernen. Renée selbst war eine überzeugte Anhängerin der Reform, erneuerte am 13. Juni 1504 ihr Gelübde und legte als erste fontevristische Äbtissin überhaupt das Klausurgelübde ab.

Mit Hilfe der ihr getreuen Mönche und Nonnen reformierte Renée de Bourbon Priorat um Priorat – die Nonnen (und, wo vorhanden, Mönche) hatten dabei die Wahl, ihr Gelübde nach der neuen Regel zu erneuern, oder das Kloster zu verlassen. Neben dem Leben in Klausur für die Nonnen brachte die Reform vor allem Veränderungen in der Ämterstruktur. So wurden alle Ämter des Ordens, z.B. das Priorat, auf drei Jahre begrenzt. Einzige Ausnahme von der zeitlichen Begrenzung war das Amt der Äbtissin, welches weiterhin auf Lebenszeit ausgeübt wurde. Diese deutliche Machtausdehnung der Äbtissin auf Kosten der anderen Amtsträger des Ordens führte immer wieder zu heftigen Konflikten, sie wurde aber auch immer wieder vom Parlement de Paris bestätigt (u.a. 1520).

Renée de Bourbon starb im November 1534. Zuvor hatte sie ihre Nichte, Louise, welche sie im Kloster aufgezogen hatte, zu ihrer Nachfolgerin bestimmt. Louise de Bourbon (1534-1575) setzte das Werk ihrer Tante fort – schloss die Reform des Ordens ab und stabilisierte die grosse Macht der Äbtissinnen, welche mit der Ordensreform eine neue Dimension erreichte.

AM


Porträt von Renée de Bourbon im Kapitelsaal der Abtei von Fontevraud. © ARCHIVE NUMÉRIQUE DE LA COLLECTION GAIGNIÈRES (1642-1715).

Weiterführende Literatur:

Müller, A.: From the Cloister to the State. Fontevraud and the Making of Bourbon France (1642-1100), London: Routledge, 2021, S. 152-172.

Katharina von Zimmern – Die letzte Äbtissin [Fraumünster, Äbtissin, 1496-1524]

Täfelung der Äbtissinnenstube der Katharina von Zimmern im Fraumünster Zürich; Landesmuseum Zürich; Wappen Zimmern und Oettingen (Katharinas Mutter war Margarethe geb. von Oettingen)

Täfelung der Äbtissinnenstube der Katharina von Zimmern im Fraumünster Zürich, mit Wappen von Zimmern und von Oettingen. © Wikimedia commons.

Mit Unterstützung des Zürcher Rats Äbtissin

Als Tochter des Johann Werner und der Margarete von Öttlingen wurde Katharina von Zimmern 1478 in Oberschwaben geboren. Sie kam 1491 in die Fraumünsterabtei in Zürich und legte dort mit ihrer Schwester Anna das Gelübde ab. Katharina von Zimmern wurde 1496, gerade 18-jährig, mit Unterstützung des Zürcher Rats zur Äbtissin des Fraumünsters gewählt. Sie sollte das Amt 28 Jahre innehaben. Auch wenn zu Katharinas Lebzeiten die Abtei bereits viele ihrer Rechte an die Stadt Zürich verloren hatte, war sie als Inhaberin des Äbtissinnenamtes weiterhin Reichsfürstin und, zumindest nominell, Stadtherrin Zürichs. Und Katharina von Zimmern nahm ihr Amt ernst: Sie betätigte sich als Bauherrin im Fraumünster. Während ihrer Amtszeit wurde der Äbtissinenhof neu gebaut und auch die Abtei wurde neu ausgestattet. Ihr persönliches Zimmer liess sie mit Schnitzereien zu geistlichen und weltlichen Themen ausstatten. Besonders interessant ist auch der Spruch über ihrer Tür: Treue ist ein Gast. Wem sie zuteil wird, der halte sie fest 1507. Zudem pflegte die gebildete Äbtissin enge Kontakte zu den Humanisten in Zürich und verfolgte die lebhaften Diskussionen rund um die Reformation mit grossem Interesse. Als Zwingli aber ab 1523 die Aufhebung aller Klöster der Stadt Zürich forderte, geriet auch Katharina von Zimmern im Fraumünster unter Druck.

Kritik am Klosterleben im Fraumünster

Zwinglis grundsätzliche Kritik an der Kirche und am Klosterleben war besonders im Fraumünster nicht leicht von der Hand zu weisen. Denn das Klosterleben hatte zu Zeiten Katharinas nur noch wenig mit dem vergangener Tage zu tun. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klosters waren problematisch, auch ihren politischen Einfluss büssten bereits die Äbtissinnen des Spätmittelalters, vor Katharina von Zimmern, ein – der Rat hatte immer mehr Kontrolle über die Finanzen des Klosters und somit gleichzeitig auch auf dessen Konventfrauen. Zu Katharinas Zeiten lebten durchschnittlich nur noch vier bis fünf Nonnen im Fraumünster. Und auch die Lebensführung dieser wenigen verbliebenen geistlichen Frauen war grosser Kritik ausgesetzt. So wohnten die Nonnen etwa in eigenen Apartments ausserhalb des Klosters und genossen im Allgemeinen einen gehobenen und vor allem weltlichen Lebensstil. Dies galt auch für die Äbtissin. Höchstwahrscheinlich hat Katharina bereits während ihres Abbatiats ihrem späteren Ehemann Eberhard von Reischach, dem Getreuen des mächtigen Schwabenherzogs Ulrich, eine Tochter geboren.

Das Ende der Abtei

Im Gegensatz zu vielen anderen Klöstern in Europa war die Fraumünsterabtei also im ausgehenden 15. und frühen 16. Jahrhundert tatsächlich weniger ein Ort des gelebten Glaubens, sondern mehr eine Versorgungsinstitution für hochadelige Töchter. Dennoch deutet nichts darauf hin, dass Katharina versuchte, das Fraumünster zu verlassen, obwohl sich Klosteraustritte in Zürich seit 1522 häuften. Erst Ende November 1524 musste sie dem grossen öffentlichen Druck nachgeben und ihre Abtei auflösen. Als letzte Äbtissin des Fraumünsters übereignete sie das Kloster mit allen Gütern, Rechten und Einkünften dem Rat der Stadt Zürich.

Aber Katharina wusste um ihren Wert und den ihrer Abtei. Sie handelte für sich als Gegenleistung das Zürcher Bürgerrecht mit freier Wohnung in der Abtei aus, welche wie auch andere Klöster zu einem städtischen Amtshaus umgewandelt wurde. Ausserdem durfte sie über ihr Vermögen frei verfügen. Schliesslich erhielt sie von der Stadt ein Leibgeding – eine Rente, die ihre früheren jährlichen Pfründeinnahmen mehr als verdoppelte. Wirtschaftlich gesehen war die Aufgabe der Fraumünsterabtei für Katharina von Zimmern also eine sehr lukrative Angelegenheit, die sie geschickt aushandelte.

Bereits 1525 heiratete sie den Söldnerführer Eberhard von Reischach, dem sie noch zwei weitere Kinder gebar und mit ihm nach Schaffhausen zog. 1529 kehrten die Eheleute in die reformierte Stadt Zürich zurück, aber bereits zwei Jahre später starb Eberhard von Reischach. Katharina von Zimmern lebte als Witwe zuletzt am Neumarkt. Sie verstarb 1547.

AS

Weiterführende Literatur:

Christ-von Wedel, C., Die Äbtissin, der Söldnerführer und ihre Töchter. Katharina von Zimmern im politischen Spannungsfeld der Reformationszeit, Zürich 2019.

Gysel, I., Zürichs letzte Äbtissin Katharina von Zimmern: 1478 – 1547, Zürich 2011.

Cathérine de Hem [Notre-Dame de Soissons, Äbtissin, 1510-1518] - Die letzte unabhängige Äbtissin

Unter Cathérine de Hem kam Notre-Dame de Soissons effektiv unter die Kontrolle Fontevrauds. 1518 entsandte Renée de Bourbon zehn ihrer Nonnen nach Soissons, um Notre-Dame nach fontevristischem Vorbild zu reformieren. Die Nonnen brachten die fontevristische Liturgie ebenso mit wie das Leben in strenger Klausur. Mit Hilfe des Kardinals Louis de Bourbon, Neffe der fontevristischen Äbtissin, wurde Cathérine kurze Zeit später effektiv aus dem Kloster verbannt und durch eine fontevristische Nonne, Françoise le Jeune, ersetzt. Seit 1518 war Notre-Dame de facto Teil des grossen fontevristischen Netzwerkes.

AM

Weiterführende Literatur:

M. Germain, Histoire de L’Abbaye de Notre-Dame de Soissons, 1675, Buch II.

Ursula von Fulach – Die letzte Klingentalerin [Klingental, Chorfrau vor 1525- 1557]

1529 wurde in Basel die Reformation durch den dortigen Rat eingeführt – dies bedeutete für die Klingentalerinnen aber nicht, dass sie nicht weiterhin ihren Habit tragen konnten und die Messe feierten. Jedoch entzog der Rat den Nonnen immer mehr die Kontrolle über ihr Kloster. Er lies sogar den Kirchenschmuck verkaufen. Viele Klingentalerinnen verliessen daher das Kloster. Jedoch wurde es den verbliebenen sieben Nonnen vom Rat gestattet, bis zum Tod im Kloster zu leben. In diesen schwierigen Zeiten hatte Ursula von Fulach das Amt der Kornhausmeisterin inne (erstmals um 1541). Das Amt der Kornhausmeisterin war ein wichtiges wirtschaftliches Amt, aufgrund dessen sich auch viele Quellen zu dieser Chorfrau erhalten haben. Trotz des Drucks durch den Rat blieb Ursula also standhaft und ihrem Kloster treu.

Bis zu ihrem erzwungenen Austritt hielt Ursula von Fulach am alten Glauben fest. In ihrer Stube hatte sie unter anderem ein Kruzifix hängen. Wahrscheinlich wollte sie das Kloster wieder aufleben lassen, was ihr letztlich jedoch nicht gelang und ihr nichts weiter übrigblieb, als zu resignieren.

Das Leben im Kloster Klingental

Aus einem Inventar, welches Ursula von Fulach selbst für den Klosterschaffner geschrieben hatte, geht hervor, dass die Klingentalerinnen sich mit Textilarbeiten beschäftigten. Sie hatten etwa Webstühle und Spindeln, sowie eine grosse Menge an Flachs und Stoffen. Auch das Spielen und Musizieren gehörte zum Alltag der im Kloster verbliebenen Chorfrauen, Ursula selbst besass einige Kartenspiele, ein Spinett und eine Laute. Zudem befolgten die Klingentalerinnen auch keine strenge Klausur. Und wir wissen, dass Ursula von Fulach häufig Besuch von ihren Verwanden erhielt und dass sie auch selbst zu diesen zu reiste.

Das letzte Jahr in Klingental

Im Zuge der Basler Reformation wurde auch das Kloster Klingental aufgelöst. Wegen der grossen internen Widerstände, hatte der Basler Rat beschlossen, das Kloster „aussterben“ zu lassen. Um 1556 lebten nur noch zwei Chorfrauen dort. Es waren die Äbtissin Walpurg von Runs und Ursula von Fulach. Als am 10. Oktober 1557 die Äbtissin starb, bezeichnete sich Ursula von Fulach selbst noch als Klosterfrau und sah sich als die rechte Nachfolgerin der Äbtissin. Vergeblich versuchte sie in dieses Amt eingeführt zu werden. Der Basler Rat forderte nämlich das Testament der verstorbenen Äbtissin, sowie auch die Klosterschlüssel. Vehement weigerte sich Ursula gegen diesen Eingriff und wollte ihnen diese Sachen nicht geben. Sie entgegnete dem Stadtschreiber und den Pflegern, sie sollten selbst nach diesen Dingen in Klingental suchen. Heimlich reiste Ursula zu ihrem Bruder Jakob von Fulach, der sich auch noch für sie einzusetzen versuchte. Da aber alle Versuche scheiterten, trat auch sie letztlich aus dem Kloster Klingental aus.

AS

Weiterführende Literatur:

Müller, A., Totgesagte leben länger. Das Kloster Klingental als Verwaltungseinheit in der Alten Eidgenossenschaft, in: Konfrontation, Kontinuität und Wandel […], Ostfildern 2022.

Knecht, S., Ausharren oder austreten? Lebenswege ehemaliger Nonnen nach der Klosteraufhebung am Beispiel der Städte Zürich, Bern und Basel, Zürich 2016.

Burckhardt, C./Riggenbach, C., Die Klosterkiche Klingenthal in Basel, Basel 1860.

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Weiterführende Literatur: